Die Regierungsparteien haben kürzlich per Initiativantrag das COVID-19-Steuermaßnahmengesetz1 eingebracht. Mit dem COVID-19-Steuermaßnahmengesetz ist ua die Einführung einer sogenannten Zinsschranke geplant. Diese Zinsschranke soll auf Basis des Art 4 der Anti-Tax Avoidance Directive2 ("ATAD") in nationales Recht umgesetzt werden und erstmalig mit 1. 1. 2021 in Kraft treten. Die Zinsschranke ergänzt die bereits bestehenden Abzugsverbote des § 12 Abs 1 Z 9 und Z 10 KStG.
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Artikel-Nr.
ÖStZ 2020/860
21.12.2020
Heft 24/2020
Autor/in

Foto: Christoph Meissner
Mag. Gerald Kerbl ist Partner bei TPA Steuerberatung GmbH in Wien. Er ist spezialisiert auf nationale sowie internationale Immobilien-Transaktionen sowie Fragen des Konzernsteuerrechts und betreut viele Großkunden in diesem Bereich. Weiters ist er Lektor an der FH-WKW-Wien sowie Herausgeber und Autor zahlreicher Fachpublikationen.

Foto: privat
Bernhard Winkelbauer, MSc (WU), LL.M. ist fremdfinanzierter Universitätsassistent an der Abteilung für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre der WU Wien und Berufsanwärter bei der TPA Steuerberatung GmbH.

Foto: Halpern & Prinz Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsges.m.b.H.
Mag. Alexander Albl, LL.M. ist Rechtsanwalt bei der Albl & Frech Rechtsanwälte OG sowie Kooperationspartner der TPA Steuerberatung GmbH und vorwiegend im Bereich des Immobilien-, Gesellschafts- und Unternehmens(steuer)rechtes tätig. Überdies ist er Lehrbeauftragter der Universität Wien (Juridicum), Fachvortragender und Autor zahlreicher Fachpublikationen.