Artikelrundschau August 2022 - Teil 1 / Allgemeines - international, EU-Recht, Auslandsbeziehungen

Die Zuordnung von Wirtschaftsgütern bei personallosen Betriebsstätten nach den VPR 2021. Vergleich mit den deutschen Grundsätzen zur Entstrickungsbesteuerung nach dem BFH-Urteil vom 24. 11. 2021 (Wenzel, TPI 4/2022, S. 125)

MMag. Maria Gold-Tajalli

In D habe vor Kurzem ein BFH-Urteil zur Entstrickungsbesteuerung bei personallosen Betriebsstätten aufgrund einer geänderten Zuordnung der Wirtschaftsgüter auf Basis des sog "Authorized OECD Approach" (AOA) für Aufsehen gesorgt. Demnach könnte eine Änderung der Zuordnung allein nach den ausgeübten Personalfunktionen keine Entstrickung nach allgemeinen dt Gewinnermittlungsvorschriften auslösen. Der Beitrag fasst die Hintergründe der Entscheidung zusammen und überträgt die zugrundeliegende Problematik auf die österr Betriebsstättenpraxis, insb vor dem Hintergrund der neuen Verrechnungspreisrichtlinien 2021 (VPR 2021).

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2022/556

18.10.2022
Heft 19/2022