Thema / Arbeitsrecht

Dienstverhinderungsgründe auf Arbeitgeberseite

Mag. Manfred Lindmayr

Die Rechtsordnung sieht vor, dass dem Arbeitnehmer unter gewissen Voraussetzungen auch für Dienstleistungen, die nicht zustande gekommen sind, das Entgelt gebührt, wenn er zur Leistung bereit war, aber durch Umstände, die auf Seite des Arbeitgebers liegen, daran gehindert worden ist. Der folgende Beitrag widmet sich diesen, der Sphäre des Arbeitgebers zurechenbaren, Dienstverhinderungsgründen.

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Artikel-Nr.
ARD 6408/5/2014

31.07.2014
Heft 6408/2014
Autor/in
Manfred Lindmayr

Mag. Manfred Lindmayr ist in der juristischen Fachredaktion von LexisNexis für Arbeits- und Sozialrecht zuständig, Chefredakteur der Zeitschrift ARD und Autor zahlreicher Publikationen zu arbeitsrechtlichen Themen.