Thema - Arbeitsrecht

Diskriminierung wegen religiöser Bekleidung am Arbeitsplatz

Dr. Katharina Körber-Risak / Helene Clara Schnabl

Entscheidungsbesprechung zu OGH 25. 6. 2016, 9 ObA 117/15v

Begehrt eine Arbeitnehmerin auch während ihrer Tätigkeit als Notariatsangestellte einen islamischen Gesichtsschleier zu tragen, ist das nach einer aktuellen Entscheidung des OGH mit den Anforderungen dieser Tätigkeit unvereinbar und ein Rechtfertigungsgrund iSd § 20 Abs 1 GlBG bei Erfüllung eines Diskriminierungstatbestands iSd § 17 GlBG. Die Nichtverschleierung des Gesichts ist aufgrund der beruflichen Tätigkeit und der Rahmenbedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Voraussetzung.

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Artikel-Nr.
ARD 6507/4/2016

21.07.2016
Heft 6507/2016
Autor/in
Katharina Körber-Risak

RA Dr. Katharina Körber-Risak ist Anwältin und Eigentümerin der KÖRBER-RISAK Rechtsanwalts GmbH. Sie berät große und mittelständische, öffentlichkeitsnahe und private Unternehmen sowie Manager in allen Bereichen des Arbeitsrechts mit Schwerpunkt auf Arbeitszeitrecht, kollektives Arbeitsrecht, Antidiskriminierungsrecht, LSD-BG, Datenschutz und Arbeitsrecht für Gesundheitsbetriebe. Sie sammelte in den letzten 14 Jahren sehr viel akademische und praktische Erfahrung durch ihre Tätigkeit als Universitätsassistentin am Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien bis zur Partnerin einer großen Wirtschaftskanzlei.

Publikationen (Auswahl):

Die Gleichbehandlungspflichten im Arbeitsrecht, in Mazal/Risak, Das Arbeitsrecht (ab der 8. Lieferung 2006); Betriebsvereinbarungen über Arbeitskräfteüberlassung, RdW 2008, 592; Die Betriebsvereinbarung vor der Schlichtungsstelle (Hrsg, gemeinsam mit Christoph Wolf, 2009); KA-AZG neu: Grundsatzfragen der Dienstplangestaltung für Ärzte in Krankenanstalten, ecolex 2015, 313.

Helene Clara Schnabl

Helene Clara Schnabl studiert seit 2014 Rechtswissenschaften am Juridicum in Wien. Sie absolviert derzeit ein Sommerpraktikum bei Kunz Schima Wallentin Rechtsanwälte OG. Ein wichtiger Fokus liegt nicht nur bei ihrer Tätigkeit dort, sondern auch in ihrem Studium auf arbeitsrechtlichen Themen und vor allem der Gleichberechtigungsthematik. In diesem Bereich ist sie besonders von der Schnelllebigkeit und Individualität der Materie begeistert.