Judikatur / EGMR / Verfassungsrecht

Disziplinarmaßnahmen durch Börseaufsicht zulässig, wenn Sanktionen ausreichend vorhersehbar

Bearbeiter: Prof. Dr. Nicolas Raschauer

§

EMRK: Art 7

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EGMR 1. 9. 2016, appl no 48158/11, X. und Y./Frankreich

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Artikel-Nr.
ZFR 2016/217

21.10.2016
Heft 10/2016