Dass Verbrauchsteuern in zwei Mitgliedstaaten der EU in Beschränkung des freien Warenverkehrs entstehen können, sei nicht immer unionsrechtswidrig. Die maßgebenden Kriterien für die Ermessens-
übung ergeben sich aus der das Ermessen einräumenden Bestimmung. Dient der Inhalt einer gesetzlichen Bestimmung der Hintanhaltung von Missbrauchsfällen und wurde dies in den ErlRV intendiert, sei die Ermessensübung vorgeprägt.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.