Abhandlungen

Durchführungsverordnung und differenziertes Legalitätsprinzip

Thomas Kröll

Ein Beitrag zur Lehre von der Durchführungsverordnung

Die Rechtssatzform "Durchführungsverordnung" und das nach Regelungsgegenständen differenzierte Legalitätsprinzip haben ihre nähere Ausgestaltung in der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes gefunden. Ausgangspunkt dieser mit VfSlg 176/1923 anhebenden Rechtsprechung ist die Verordnungsermächtigung des Art 18 Abs 2 B-VG.

» Deskriptoren: Bestimmtheitsgebot; Durchführungsverordnung; Legalitätsprinzip, differenziertes.

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Artikel-Nr.
ZfV 2017/29

16.10.2017
Heft 3/2017
Autor/in
Thomas Kröll

Univ.-Prof. Dr. Thomas Kröll
Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht
Wirtschaftsuniversität Wien
Welthandelsplatz 1/D3
A-1020 Wien