Wirtschaftsrecht / Judikatur Unternehmensrecht

Durchsetzung der Offenlegung von Jahresabschlüssen - Höchststrafe bei nicht bekannten Größenklassen

§

UGB §§ 277 ff, 283

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OGH 21. 6. 2007, 6 Ob 119/07d

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Artikel-Nr.
RdW 2008/41

23.01.2008
Heft 1b/2008