Wirtschaftsrecht

Durchsetzung von Gewinnansprüchen der Minderheit bei GmbH und OG

Dr. Hans-Georg Koppensteiner, LL.M.

Die Gesellschaftermehrheit ist manchmal bestrebt, die Ausschüttung von Gewinnen möglichst einzuschränken, zB mit dem Ziel, die Minderheit "auszuhungern". Der folgende Text beschäftigt sich mit der Frage, was dagegen unternommen werden kann.

Vorbehaltlich des Gesellschaftsvertrages oder eines Gesellschafterbeschlusses steht den Gesellschaftern einer GmbH und einer OG ein Anspruch auf Auszahlung ihres Anteils am verteilungsfähigen Periodengewinn zu (§ 82 Abs 1 GmbHG, § 122 Abs 1 UGB). Bevor dieser Anspruch fällig wird, sind eine Reihe verfahrensrechtlicher Schritte erforderlich: Aufstellung des Jahresabschlusses,1 seine Feststellung, in manchen Fällen ein Gewinnverwendungsbeschluss. Die Aufstellung des Jahresabschlusses ist Aufgabe der Geschäftsführer bzw der geschäftsführenden Gesellschafter. Das weitere Verfahren fällt in die Zuständigkeit der Gesellschafter.

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Artikel-Nr.
RdW 2018/322

25.07.2018
Heft 7/2018
Autor/in
Hans-Georg Koppensteiner

Em o. Univ.-Prof. Dr. Hans-Georg Koppensteiner, LL.M. (Berkeley), ist an der Universität Salzburg tätig. Er war Gastprofessor an verschiedenen ausländischen Universitäten und ist wirkliches Mitglied der Österreichischen Akademie der Wissenschaften.