Wirtschaftsrecht

Eigene Anteile in der Spaltung

Susanne Kalss

Eigene Anteile folgen in den verschiedenen Spaltungsformen einem unterschiedlichen rechtlichen Schicksal. Während sie bei der Aufspaltung untergehen, können sie bei der Abspaltung übertragen werden oder in der übertragenden Gesellschaft verbleiben. Hält die übertragende Gesellschaft die Anteile weiter, hat sie einen Anspruch auf Anteile der übernehmenden Gesellschaft.

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Artikel-Nr.
RdW 2000/107

15.03.2000
Heft 3/2000
Autor/in
Susanne Kalss

Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Susanne Kalss, LL.M. (Florenz) ist Vorständin des Instituts für Unternehmensrecht an der WU Wien.