Wirtschaftsrecht

Eigenkapitalersatz-Gesetz (EKEG) - Anpassungsbedarf im Unternehmensreorganisationsgesetz (URG)

Univ.-Doz. Dr. Roman Rohatschek / Mag. Manuel Stieglbauer

Am 24. 9. 2003 hat der Nationalrat das Gesellschafts- und Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2003 (GIRÄG 2003) beschlossen. Mit diesem Gesetz wird ein Eigenkapitalersatz-Gesetz (EKEG) geschaffen, das erstmals die Thematik des Eigenkapitalersatzes, die bisher durch die Rechtsprechung abgedeckt wurde, kodifiziert. Das Gesetz trat mit 1. 1. 2004 in Kraft.

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Artikel-Nr.
RdW 2004/407

16.08.2004
Heft 8/2004
Autor/in
Roman Rohatschek

Univ.-Prof. Dr. Roman Rohatschek ist Vorstand des Instituts für Unternehmensrechnung und Wirtschaftsprüfung der JKU Linz sowie stellvertretender Leiter der OePR (Österreichische Prüfstelle für Rechnungslegung), Wien.