Steuerrecht

Eingeschränkte Anwendbarkeit von § 39 Z 3 und 5 BAO bei Vereinen

Dr. Christian Hammerl

Unter Sacheinlage iSd § 39 Z 3 und 5 BAO ist eine Einlage gegen Gewährung von Gesellschafterrechten zu verstehen. Daher ist § 39 Z 3 und 5 BAO, soweit er auf die Rückzahlung von eingezahlten Kapitalanteilen und geleisteten Sacheinlagen Bezug nimmt, auf Vereine nicht anwendbar.

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
RdW 2016/577

17.11.2016
Heft 11/2016
Autor/in
Christian Hammerl

Dr. Christian Hammerl ist Leiter der Zentralen Fachstelle und der Zentralen Services (BMF).