Aktuelles / Bankrecht

Einlagensicherung - Empfehlung der Europäischen Kommission

bearbeitet von Univ.-Ass. Dr. Alfred Schramm / Mag. Bernd Egger

Im Rahmen der Überarbeitung der Einlagensicherungsrichtlinie (siehe ZFR 2006/15, 54) hat die Europäische Kommission in Form einer Empfehlung ihren Ansatz zur Aktualisierung der derzeitigen EU-Vorschriften auf dem Gebiet der Einlagensicherungssysteme dargelegt, der für die Verbraucher eine Art „Sicherheitsnetz“ schafft. So wird jeder Verbraucher im Falle der Insolvenz einer Bank zumindest € 20.000 aus seinen Einlagen zurückerhalten. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die derzeitigen Vorschriften zwar einstweilen ausreichen, aber dennoch eine Reihe selbstregulatorischer Maßnahmen ergriffen werden könnte, um die grenzübergreifende Funktionsweise dieser Systeme innerhalb der EU zu verbessern. Eine grundlegendere Überarbeitung der Vorschriften wird im Augenblick als verfrüht angesehen.

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Artikel-Nr.
ZFR 2007/45

22.05.2007
Heft 2/2007
Autor/in
Alfred Schramm

Dr.Alfred Schramm ist Universitätsassistent am IOER, WU Wien und Mitglied der Redaktion der ZFR. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Finanzmarktaufsichtsrecht und der Rechtsvergleichung.

Publikationen:

Kammel/Schramm, Grundriss des Devisenrechts (2006) (Walther Kastner-Preis 2007);

N. Raschauer/Schramm, Neue Enforcementregelungen im Finanzmarktaufsichtsrecht, ZFR 1/2006, 8;

Schramm, Das Finanzkonglomerategesetz. Ein aktuelles Problem des österreichischen und des EG-Bankrechts, ÖBA 2004, 937;

Schramm, Finanzmarktaufsicht verfassungsrechtlich abgesichert.- Oder: Wie man die Verfassung weiter demontiert, JBl 2003, 8.