Artikelrundschau April 2019 - Teil 2 / Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale Rechnungslegung / Bilanzierung

Einschränkungen, Versagungen des Bestätigungsvermerkes bzw hinweisende Ergänzungen zum Bestätigungsvermerk und Kapitalmarktreaktionen im Lichte der bisherigen OGH-Judikatur zum Kausalitätsbeweis bei Anlegerschäden (Vorraber, RWZ 2019/28, S. 127)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Nach bisheriger Rechtsprechung des OGH zur Dritthaftung des Abschlussprüfers bestehe diese nur dann, wenn ein Kausalzusammenhang zwischen fehlerhaftem Testat und Kaufentscheidung vom Anleger erbracht werde. In seiner jüngeren Judikatur weiche der OGH von dieser Linie ab. Eine im Rahmen des Beitrags durchgeführte empirische Studie solle klären, ob es im Falle der Veröffentlichung eines ergänzten oder eingeschränkten Bestätigungsvermerkes oder einer Versagung tatsächlich zu einer Kapitalmarktreaktion gekommen sei. .

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2019/438

17.07.2019
Heft 12/2019