Vorlagen und Textmuster

Einvernehmliche Auflösung vor Beginn eines bereits bekannten Krankenstandes

Bearbeiter: Birgit Kronberger / Rainer Kraft

Einvernehmliche Auflösungen im Krankenstand sind zulässig, sofern sie keine sittenwidrige Umgehung der Entgeltfortzahlung darstellen. Eine solche Umgehung läge dann vor, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur einvernehmlichen Auflösung drängt, um sich die Entgeltfortzahlung zu ersparen (vgl VwGH 23. 1. 2008, 2006/08/0325). Dies wäre zB dann der Fall, wenn dem Arbeitnehmer die Wiedereinstellung nach Gesundwerdung zugesagt wird.

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Artikel-Nr.
ARD 6603/5/2018

21.06.2018
Heft 6603/2018