Artikelrundschau Dezember 2016 - Teil 2 / Einkommensteuer (allgemein)

Elektronische Datenübermittlung betreffend Sonderausgaben (Atzmüller, SWK 34/2016, S. 1433)

Bearbeiter: Dr. Erik Tajalli / Mag. Franz Proksch

Bestimmte Sonderausgaben werden ab 2017 nur mehr auf Grundlage eines automatischen Datenaustauschs berücksichtigt und können - von Ausnahmen abgesehen - nicht mehr beim Finanzamt geltend gemacht werden. Diese Systemumstellung verlange die Mitwirkung des Steuerpflichtigen und der betroffenen Organisationen. Atzmüller stellt die Neuerungen dar.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2017/143

08.03.2017
Heft 4/2017