Arbeitsrecht / Judikatur / Allgemeines Arbeitsrecht

Elektronisches Bereithalten von Lohnunterlagen muss sofortige Einsichtnahme ermöglichen

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

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VwGH 8. 3. 2021, Ra 2019/11/0027 bis 0028

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Artikel-Nr.
RdW 2021/350

21.06.2021
Heft 6/2021