Eine Würdigung der verwaltungsgerichtlichen Judikatur zur Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde
Nach Ansicht des VwGH erfüllte die Regulierungskommission der Energie-Control Austria nicht die unionsrechtlichen Anforderungen an die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde. Zudem zweifelt der VwGH, ob das verfassungsrechtlich vorgesehene Unterrichtungsrecht des Ministers mit der unionsrechtlich geforderten Unabhängigkeit vereinbar ist. Eine Antwort auf diese Frage gibt nunmehr das BVwG. Das letzte Wort ist in der Sache aber noch nicht gesprochen.
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