Steuerrecht aktuell

Energieabgabenvergütungsgesetz: Ende der unendlichen Geschichte - oder doch nicht?

Mag. Kurt Caspari

Der VwGH1 (v)erkennt ein Inkrafttreten der Änderungen des EAVG durch das BBG 2011 am 1. 2. 2011. Fragen verfassungs- und europarechtlicher Natur bleiben jedoch offen.

Der innerstaatliche Rechtsanwender erkennt, dass die Änderungen des EAVG idF BBG 2011 mangels Genehmigung durch die Europäische Kommission, welche am Tag des Inkrafttretens aufrechten Bestand hätte haben müssen, am 1. 1. 2011 nicht in Kraft getreten sein können. Nachdem es innerstaatlich keinen anderen Tag des Inkrafttretens geben kann, hätten mE alle weiteren Überlegungen unterbleiben können.2

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2020/330

29.05.2020
Heft 10/2020
Autor/in
Kurt Caspari

Mag. Kurt Caspari, Steuerberater in Leogang, war sowohl am Verfahren B321/12 vor dem VfGH, dem Verfahren VwGH mit 2012/17/0175 vom 22. 8. 2012 als auch am Verfahren C-493/14 vor dem EuGH als Verfasser sämtlicher Eingaben beteiligt und vertrat die Beschwerdeführerin im Auftrag bei der mündlichen Verhandlung in Luxemburg. Weiters zeichnet Mag. Caspari für mehrere Beschwerdeschriften und Revisionsbeantwortungen verantwortlich.