Steuerrecht aktuell

Energieabgabenvergütungsgesetz - Zeit der/für eine Entscheidung (Teil 2)

Mag. Kurt Caspari

Die Vorlagefragen 3a und 3b an den EuGH in der Rs C-585/17

Das BFG1 erkennt auf der Grundlage des Urteiles des EuGHs2 aus 2016, dass die Gesetzesänderung des BBG 2011 noch nicht in Kraft getreten ist und den Dienstleistungsunternehmen die Energieabgabenvergütung auch für Zeiträume nach dem 1. 2. 2011 weiterhin zusteht.

Das zuständige Finanzamt bringt eine ordentliche Revision ein, der Verwaltungsgerichtshof3 legt vier Fragen an den EuGH vor und am 21. 2. 2019 gibt der Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Øe seine Schlussanträge4 ab.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2019/443

29.07.2019
Heft 13/2019
Autor/in
Kurt Caspari

Mag. Kurt Caspari, Steuerberater in Leogang, war sowohl am Verfahren B321/12 vor dem VfGH, dem Verfahren VwGH mit 2012/17/0175 vom 22. 8. 2012 als auch am Verfahren C-493/14 vor dem EuGH als Verfasser sämtlicher Eingaben beteiligt und vertrat die Beschwerdeführerin im Auftrag bei der mündlichen Verhandlung in Luxemburg. Weiters zeichnet Mag. Caspari für mehrere Beschwerdeschriften und Revisionsbeantwortungen verantwortlich.