Thema - Arbeitsrecht

Entfall der Entgeltfortzahlungspflicht bei grobem Verschulden des Arbeitnehmers an Arbeitsunfähigkeit

Mag. Manfred Lindmayr

Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung im Falle einer Arbeitsunfähigkeit ist grundsätzlich unabhängig von der Ursache der Krankheit bzw des (Arbeits-)Unfalls und besteht auch dann, wenn den Arbeitnehmer ein Verschulden an der Erkrankung bzw am Unfall trifft. Eine Ausnahme besteht nur, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit (bedingt) vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat - in diesem Fall ist der Arbeitgeber von seiner gesetzlich normierten Pflicht zur Weiterzahlung des Entgelts befreit. Dieser oft nicht beachteten Regelung widmet sich der folgende Beitrag.

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Artikel-Nr.
ARD 6491/4/2016

24.03.2016
Heft 6491/2016
Autor/in
Manfred Lindmayr

Mag. Manfred Lindmayr ist in der juristischen Fachredaktion von LexisNexis für Arbeits- und Sozialrecht zuständig, Chefredakteur der Zeitschrift ARD und Autor zahlreicher Publikationen zu arbeitsrechtlichen Themen.