Thema / Arbeitsrecht

Entlassung eines Arbeitnehmers wegen Tätlichkeiten bzw Drohungen

Mag. Manfred Lindmayr

Kommt es zwischen Arbeitskollegen im Betrieb zu Streitigkeiten, die in der Folge zu Handgreiflichkeiten oder Tätlichkeiten führen, oder droht ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber im Zorn mit Gewaltanwendung, stellt sich die Frage, ob dieses gravierende Fehlverhalten eine Entlassung rechtfertigt. Die Rechtsordnung sieht zwar in Tätlichkeiten bzw gefährlichen Drohungen einen eigenen Entlassungsgrund, doch ist wie bei jeder Entlassung Vorsicht geboten, um nicht vorschnell unüberlegte Schritte zu setzen, die im Nachhinein vielleicht teuer kommen. Der folgende Beitrag fasst die Voraussetzungen für eine berechtigte Entlassung eines Arbeitnehmers wegen Tätlichkeiten zusammen.

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Artikel-Nr.
ARD 6411/6/2014

21.08.2014
Heft 6411/2014
Autor/in
Manfred Lindmayr

Mag. Manfred Lindmayr ist in der juristischen Fachredaktion von LexisNexis für Arbeits- und Sozialrecht zuständig, Chefredakteur der Zeitschrift ARD und Autor zahlreicher Publikationen zu arbeitsrechtlichen Themen.