Thema - Arbeitsrecht

Entlassung wegen Fehlverhaltens im Krankenstand

RA Dr. Katharina Körber-Risak

Entscheidungskommentar zu 10 Ra 118/14t des OLG Wien

Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihre Arbeitsfähigkeit im Fall eines Krankenstands rasch wiederherzustellen. Insbesondere sind Handlungen untersagt, die den Genesungsprozess beeinträchtigen. In einem besonders bemerkenswerten Fall hat ein Arbeitnehmer nicht nur ärztliche Anordnungen missachtet, sondern auch in der Rekonvaleszenzphase Schwarzarbeiter auf der Baustelle seines Sohnes koordiniert und beaufsichtigt und griff auch selbst zur Schaufel. Das OLG Wien bestätigte - rechtskräftig - die Wirksamkeit der Entlassung.1

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Artikel-Nr.
ARD 6446/6/2015

30.04.2015
Heft 6446/2015
Autor/in
Katharina Körber-Risak

RA Dr. Katharina Körber-Risak ist Anwältin und Eigentümerin der KÖRBER-RISAK Rechtsanwalts GmbH. Sie berät große und mittelständische, öffentlichkeitsnahe und private Unternehmen sowie Manager in allen Bereichen des Arbeitsrechts mit Schwerpunkt auf Arbeitszeitrecht, kollektives Arbeitsrecht, Antidiskriminierungsrecht, LSD-BG, Datenschutz und Arbeitsrecht für Gesundheitsbetriebe. Sie sammelte in den letzten 14 Jahren sehr viel akademische und praktische Erfahrung durch ihre Tätigkeit als Universitätsassistentin am Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien bis zur Partnerin einer großen Wirtschaftskanzlei.

Publikationen (Auswahl):

Die Gleichbehandlungspflichten im Arbeitsrecht, in Mazal/Risak, Das Arbeitsrecht (ab der 8. Lieferung 2006); Betriebsvereinbarungen über Arbeitskräfteüberlassung, RdW 2008, 592; Die Betriebsvereinbarung vor der Schlichtungsstelle (Hrsg, gemeinsam mit Christoph Wolf, 2009); KA-AZG neu: Grundsatzfragen der Dienstplangestaltung für Ärzte in Krankenanstalten, ecolex 2015, 313.