Entlassung

Entlassung wegen tätlicher Ehrverletzung

§ 133 Abs 2 Z 2 Stmk L-DBR - Auch bei einer schon lange schwelenden Konfliktsituation zwischen einem Arbeitnehmer und vielen seiner Kollegen ist die Entlassung des Arbeitnehmers gerechtfertigt, wenn er einen Kollegen grundlos und ohne vorangehende Provokation beschimpft, ihm eine Ohrfeige versetzt und sein Verhalten dann damit rechtfertigt, der Kollege solle sich „wegen der kleinen Watsche nicht aufregen“.

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Artikel-Nr.
ARD 5712/15/2006

19.09.2006
Heft 5712/2006