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Entlassungsschutz nach dem Väter-Karenzgesetz nicht verfassungswidrig

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Über den Antrag eines Arbeitgebers hat der VfGH entschieden, dass gegen die Voraussetzung einer gerichtlichen Zustimmung für die Zulässigkeit der Entlassung eines Arbeitnehmers, der sich in Karenz bzw Elternteilzeit nach dem Väter-Karenzgesetz befindet, keine verfassungsrechtliche Bedenken bestehen, und zwar weder im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz noch im Hinblick auf das Grundrecht der Freiheit der Erwerbsbetätigung. VfGH 12. 10. 2016, G 431/2015.

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Artikel-Nr.
RdW 2016/587

20.12.2016
Heft 12/2016