Über den Antrag eines Arbeitgebers hat der VfGH entschieden, dass gegen die Voraussetzung einer gerichtlichen Zustimmung für die Zulässigkeit der Entlassung eines Arbeitnehmers, der sich in Karenz bzw Elternteilzeit nach dem Väter-Karenzgesetz befindet, keine verfassungsrechtliche Bedenken bestehen, und zwar weder im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz noch im Hinblick auf das Grundrecht der Freiheit der Erwerbsbetätigung. VfGH 12. 10. 2016, G 431/2015.
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