Steuerrecht / Blick nach Deutschland

Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022

Udo Eversloh

Das Bundeskabinett hat am 26. 3. 2022 den Gesetzentwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 (BR-Dr 127/22 vom 17. 3. 2022) verabschiedet. Ziel des Gesetzvorhabens ist es, die Bevölkerung angesichts erheblicher Preiserhöhungen insb im Energiesektor finanziell zu entlasten. Es soll noch im Mai 2022 abgeschlossen werden. Der Bundesrat hat dem Entwurf am 8. 4. 2022 zugestimmt (BR-Dr 127/22 [Beschluss]). Im Folgenden werden einzelne Maßnahmen vorgestellt.

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Artikel-Nr.
RdW 2022/290

19.05.2022
Heft 5/2022
Autor/in
Udo Eversloh

Udo Eversloh, Rechtsanwalt i.R. und Fachpublizist in Köln war jahrelang Ressortleiter Steuerrecht der deutschen Fachzeitschrift Betriebs-Berater. Er ist Autor etlicher Fachbeiträge und Kommentierungen zum Steuer- und Gesellschaftsrecht sowie zum Recht der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und tritt auch als Referent bei Seminaren für Angehörige der steuerberatenden Berufe auf.