Aktuelles / Versicherungsrecht

Ergänzender Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission bezüglich der Kompetenzen von EIOPA ("Omnibus II-Richtlinie")

Bearbeiter: RA Dr. Bernd Fletzberger, Jakob Wohlmuth

Seit Jänner 2011 ersetzen die von der EU gegründeten drei neuen europäischen Aufsichtsbehörden und ein europäischer Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) die bisherigen Aufsichtsausschüsse. Für den Bereich Versicherungen und Betriebspensionen wurde anstelle des Ausschusses CEIOPS (Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung) die europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) geschaffen.1 Mit der sog Omnibus I-Richtlinie2 - dabei handelt es sich um ein europäisches Legislativpaket, das am 22. 9. 2010 beschlossen wurde und am 1. 1. 2011 in Kraft trat - wurde den neuen europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, ESMA und EIOPA) aufgetragen, in Zusammenarbeit und Abstimmung mit den nationalen Aufsichtsbehörden für eine konsequente und einheitliche Anwendung der Vorschriften in der gesamten EU zu sorgen, Entwicklungen innerhalb des Finanzsystems zu überwachen und mögliche Risiken für die Finanzmarktstabilität zu ermitteln. Die drei neuen Behörden haben sämtliche Funktionen der alten Ausschüsse übernommen, erhalten darüber hinaus aber ua folgende zusätzliche Aufgaben:

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Artikel-Nr.
ZFR 2011/56

15.04.2011
Heft 2/2011
Autor/in
Bernd Fletzberger

Dr. Bernd Fletzberger ist Partner der Wiener Wirtschaftskanzlei PFR Rechtsanwälte. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich des Bank-, Zahlungsverkehrs-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrechtes sowie im Gesellschaftsrecht. Ständige Publikations- und Vortragstätigkeit im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts.