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Erhöhung der mietrechtlichen Richtwerte ab 1. 4. 2019 - BGBl

Bearbeiterin: Sabine Kriwanek

In BGBl II 2019/70 (Kundmachung über die Änderung der Richtwerte nach dem Richtwertgesetz) erfolgte die Kundmachung der ab 1. 4. 2019 mietrechtlich wirksamen Richtwerte.

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Artikel-Nr.
RdW 2019/163

15.04.2019
Heft 4/2019