Rechtsprechung / Sachenrecht

Erlagszinsen für die hinterlegte Enteignungsentschädigung stehen dem Enteigneten zu

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

§

ABGB: § 365, 1425

BStrG: § 20 Abs 4

OÖ StraßenG: § 36 Abs 6

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
Zak 2017/430

27.07.2017
Heft 13/2017