Arbeitsrecht

Ersatz von Lohnfortzahlungsschäden

Dr. Andreas Gerhartl

Der Verursacher eines Schadens hat nach den Regeln des Schadenersatzrechts für die Folgen einzustehen. Diese Konsequenzen können auch einen Verdienstentgang umfassen. Ist der Geschädigte Arbeitnehmer, ist der Arbeitgeber meist zur Entgeltfortzahlung verpflichtet, was die Frage aufwirft, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber den Schädiger in Anspruch nehmen kann.

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Artikel-Nr.
RdW 2016/415

18.08.2016
Heft 8/2016
Autor/in
Andreas Gerhartl

Dr. Andreas Gerhartl ist Mitarbeiter des Büros der Landesgeschäftsführung des AMS Niederösterreich.

Arbeitsschwerpunkte:
Arbeits- und Sozialrecht, Vergaberecht, Daten­­schutz­recht.