In aller Kürze

Erstellung von Verbraucherpreisindizes

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Mit BGBl II 2019/240 wird die Verordnung über die Erstellung von Verbraucherpreisindizes geändert, um die Preiserhebungen für den VPI an die Anforderungen der heutigen Zeit anzupassen. Um der Bundesanstalt Statistik Österreich eine zeitgemäße und qualitativ hochwertige Erfassung der Daten für die Erstellung des VPI zu ermöglichen, können künftig auch Scannerdaten als Datenquelle und neue technische Instrumente (Webscraping, Tablets etc) bei der Erhebung der Preisdaten verwendet werden. Weiters wird ua sichergestellt, dass neben den harmonisierten Verbraucherpreisindizes, deren Konzeption und Berechnung durch die entsprechenden EU-Verordnungen bestimmt sind, parallel dazu bis Ende 2023 weiterhin auch nationale Verbraucherpreisindizes aus den erhobenen Preisdaten zu erstellen sind.

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
ARD 6662/3/2019

22.08.2019
Heft 6662/2019