Die Regierungsvorlage des ökosozialen Steuerreformgesetzes 2022 Teil I (ÖkoStRefG 2022 Teil I) sehe bedeutsame Neuerungen im Ertragsteuerrecht vor. So solle ua eine abgabenrechtliche Begünstigung für Mitarbeitergewinnbeteiligungen eingeführt, der Gewinnfreibetrag erhöht und ein Investitionsfreibetrag geschaffen werden. Zudem solle die Besteuerung von Kryptowährungen erstmals explizit gesetzlich verankert werden.
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