Info aktuell / Finanzverwaltung

Erweiterte Sonderregelungen betreffend Coronavirus

Bearbeiterin: Sabine Sadlo

Diese Information tritt an die Stelle der Information vom 13. 3. 2020, GZ 2020-0.178.784, ÖStZ 2020/188, und erweitert sie um eine Aussage zur Frist für Zahlungserleichterungsansuchen (30. 9. 2020), eine generelle Fristerstreckung für die Einreichung von Jahres-Abgabenerklärungen für das Jahr 2019 sowie um eine Aussage in Bezug auf Verspätungszuschläge.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2020/216

21.04.2020
Heft 7/2020