Die Regeln über staatliche Beihilfen - neben dem Kartellverbot und dem Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung wesentlicher Bestandteil des Wettbewerbskapitels des AEUV - haben in den vergangenen Jahren nicht nur durch öffentlichkeitswirksame Verfahren gegen finanzstarke US-Konzerne oder die britische Atomindustrie, sondern auch in der täglichen Rechtsanwendung von Unternehmen und Behörden stark an Aufmerksamkeit gewonnen. So ist die kritische Auseinandersetzung mit dem Beihilfenrecht zum festen Bestandteil einer zeitgemäßen "Compliance"-Organisation sowohl im öffentlichen Bereich als auch bei Unternehmen, die mit Ersterem in Kontakt stehen, geworden.
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