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EuGH: Abgasskandal - internationale Zuständigkeit für Schadenersatzklagen

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch / Sabine Kriwanek

Eine Schadenersatzklage wegen des Abgasskandals, mit der ein Fahrzeugkäufer vom Fahrzeughersteller den Ersatz der Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem unter Berücksichtigung der Manipulationssoftware gegebenen Marktwert fordert, kann gestützt auf den Wahlgerichtsstand für Deliktsklagen (Art 7 Nr 2 EuGVVO 2012) an jenem Ort eingebracht werden, an dem der Geschädigte das Fahrzeug von einem Dritten erworben hat.

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Artikel-Nr.
RdW 2020/416

24.08.2020
Heft 8/2020