Datenschutz & E-Government Judikatur / Datenschutzrecht

EuGH: Beschäftigtendatenschutz unterliegt gleichermaßen den Anforderungen von Art 5, 6 und 9 DSGVO

Bearbeiter: Clemens Thiele

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Artikel-Nr.
jusIT 2025/26

25.02.2025
Heft 1/2025