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EuGH bestätigt Anspruch auf Verzugszinsen für Umsatzsteuerguthaben gegenüber dem Fiskus

Bearbeiterin: Sabine Sadlo

Da das österreichische Abgabenrecht keine allgemeine Regelung über die Verzinsung von Abgabenguthaben enthält, wollte der VwGH wissen, ob für die verspätete Gutschrift von Umsatzsteuerguthaben (wegen eines Vorsteuerüberhangs oder einer nachträglichen Entgeltminderung) dem Steuerpflichtigen unionsrechtlich zwingend ein Anspruch auf Verzugszinsen einzuräumen sei (zum Vorabentscheidungsersuchen siehe ÖStZ 2019/835). Der EuGH hat nun geantwortet, dass eine Erstattung, die sich aus einer Berichtigung der Steuerbemessungsgrundlage nach Art 90 Abs 1 MwStSyst-RL ergibt, ebenso wie eine Erstattung eines Vorsteuerüberschusses nach Art 183 MwStSyst-RL zu verzinsen ist, wenn sie nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfolgt. Dem vorlegenden Gericht obliegt es, alles in seiner Zuständigkeit Liegende zu tun, um die volle Wirksamkeit dieser Bestimmungen durch eine unionsrechtskonforme Auslegung des nationalen Rechts sicherzustellen:

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2021/493

30.06.2021
Heft 13/2021