Info aktuell / Wirtschaftsrecht / Judikatur / EuGH

EuGH: Markenrechtsverletzung - Auskunft zu Ursprung und Vertriebswegen

Bearbeiterin: Sabine Kriwanek

Nach Art 8 Abs 1 RL 2004/48/EG [zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums] stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass die zuständigen Gerichte "im Zusammenhang mit einem Verfahren wegen Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums" auf Antrag des Kl hin anordnen können, dass der Verletzer und/oder bestimmte andere (näher bezeichnete) Personen Auskünfte über den Ursprung und die Vertriebswege der betroffenen Waren oder Dienstleistungen erteilen.

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
RdW 2017/63

20.02.2017
Heft 2/2017