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EuGH: Stabilitätsabgabe für Auslandsgeschäfte der Banken

Bearbeiterin: Sabine Kriwanek

In einem vom VwGH eingeleiteten Vorabentscheidungsverfahren (Ro 2016/13/0012, RdW 2017/635) hat der EuGH nun ausgesprochen, dass die österreichische Regelung über die Stabilitätsabgabe für Auslandsgeschäfte der Banken nicht nicht gegen die Dienstleistungsverkehrsfreiheit verstößt. EuGH 22. 11. 2018, C-625/17, Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank.

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Artikel-Nr.
RdW 2018/570

20.12.2018
Heft 12/2018