Um Informationsasymmetrien zwischen Staat und Steuerpflichtigen zu reduzieren, würden Wirtschaftsteilnehmer nicht nur hinsichtlich ihrer eigenen Steuerpflichten zur Mitwirkung angehalten, sondern auch hinsichtlich fremder Steuerpflichten. Der EuGH habe sich in seiner Entscheidung vom 24. 2. 2022, "SS" SIA, C-175/20, erstmals mit der Bedeutung der DSGVO für Auskunftsersuchen der Finanzverwaltungen in den Mitgliedstaaten geäußert. Der Beitrag überträgt die Auslegungshinweise des EuGH auf § 143 BAO.
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