Der EuGH (WEG Tevesstraße, C-449/19) hat die deutsche Umsatzsteuerbefreiung für selbstständige Wärmelieferungen einer Wohnungseigentümergemeinschaft an Wohnungseigentümer für unionsrechtswidrig erklärt. Sie sind daher - wie auch in Österreich - steuerpflichtig. Für die österreichischen Regelungen ergeben sich daraus keine unmittelbaren Folgen. Allerdings lässt das EuGH-Urteil (wieder) Zweifel darüber aufkommen, ob die deutschen (und damit auch die österreichischen) Regelungen für Wohnungseigentümergemeinschaften überhaupt über eine geeignete Rechtsgrundlage im Unionsrecht verfügen.
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