EuGH zu internationaler Zuständigkeit, Eröffnung und Anerkennung von Hauptinsolvenzverfahren

Univ.-Prof. Dr. Andreas Konecny

Der EuGH hat im zweiten Vorabentscheidungsverfahren zur EuInsVO Aussagen zur Zuständigkeit und zur Anerkennung von Hauptinsolvenzverfahren getroffen sowie ausgesprochen, dass uU schon die Bestellung vorläufi ger Verwalter als Eröffnung zu werten ist. In vielem ist dem EuGH beizupflichten, manches bleibt offen, und die Definition der Verfahrenseröffnung zieht Probleme nach sich.

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Artikel-Nr.
ZIK 2006/185

25.10.2006
Heft 5/2006
Autor/in
Andreas Konecny

Univ.-Prof. i. R. Dr. Andreas Konecny ist ua Herausgeber und Autor von Konecny(/Schubert), Kommentar zu den Insolvenzgesetzen, und Fasching/Konecny, Kommentar zu den Zivilprozessgesetzen (3. Auflage); im Insolvenzrecht zahlreiche Publikationen und Vorträge.