Die Vorabentscheidungsersuchen dänischer Gerichte hätten ua Fragen nach der Bedeutung und der Reichweite des vom EuGH schon länger verwendeten Konzepts des Rechtsmissbrauchs aufgeworfen. Schon die Schlussanträge der Generalanwältin hätten große Aufmerksamkeit gefunden. Der EuGH habe die Gelegenheit genutzt, sein Missbrauchskonzept näher darzulegen.
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