Der EuGH habe die österr Rechtsprechungs- und Verwaltungspraxis bestätigt, dass einem Spediteur kein Vorsteuerabzug für die Einfuhrumsatzsteuer zustehe. Das Instrument der Ermessensübung solle stärker genutzt und die Einfuhrumsatzsteuer nach vorhandener Vorsteuerabzugsberechtigung vorgeschrieben werden.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.