Warum Karlsruhe den politischen Populisten nicht zuarbeitet
Mit seinem PSPP-Urteil vom 5. Mai 2020 hat das Bundesverfassungsgericht erstmals eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in Teilen als Ultra-vires-Akt und damit als für die deutschen Organe nicht bindend qualifiziert. Damit hat es verbreitet Unverständnis und Kopfschütteln, aber auch Häme und Sanktionswünsche ausgelöst. Der Vorwurf, es leiste den polnischen und ungarischen Populisten Handlangerdienste für deren EU-Kritik, steht im Raum. Der nachfolgende Beitrag bemüht sich um eine Versachlichung der Debatte.*
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