Abhandlungen

Europäischer Richterdialog in Zeiten der Krise

Matthias Jestaedt

Warum Karlsruhe den politischen Populisten nicht zuarbeitet

Mit seinem PSPP-Urteil vom 5. Mai 2020 hat das Bundesverfassungsgericht erstmals eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in Teilen als Ultra-vires-Akt und damit als für die deutschen Organe nicht bindend qualifiziert. Damit hat es verbreitet Unverständnis und Kopfschütteln, aber auch Häme und Sanktionswünsche ausgelöst. Der Vorwurf, es leiste den polnischen und ungarischen Populisten Handlangerdienste für deren EU-Kritik, steht im Raum. Der nachfolgende Beitrag bemüht sich um eine Versachlichung der Debatte.*

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Artikel-Nr.
ZfV 2020/11

31.07.2020
Heft 2/2020
Autor/in
Matthias Jestaedt

Prof. Dr. Matthias Jestaedt ist Direktor am Institut für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i.Br., Leiter der Hans-Kelsen-Forschungsstelle in Freiburg i.Br. und Frankfurt a.M. sowie Mitglied des Vorstands des Hans Kelsen-Instituts, Wien.