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Evaluierung des Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinien-Umsetzungsgesetzes

Mag. Alexander Greifeneder / MMag. Karl-Heinz Götze, MBA

Die Richtlinie (EU) 2019/1023 über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 (Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie) machte umfassende Änderungen des österr Insolvenz- und Restrukturierungsrechts notwendig. Der österr Gesetzgeber hat die Richtlinie in Form des Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinien-Umsetzungsgesetzes (kurz: RIRUG) in nationales Recht umgesetzt und traten die Bestimmungen mit 17. 7. 2021 in Kraft.1 Zur Umsetzung der Richtlinie war eine Novellierung der österr IO, insb der Bestimmungen über Insolvenzverfahren von natürlichen Personen, sowie die Schaffung eines eigenen Gesetzes zur Gewährleistung eines gerichtlichen Restrukturierungsverfahrens notwendig.2 Seit dem Inkrafttreten des RIRUG sind inzwischen drei Jahre vergangen und daher wird im Folgenden auf die wesentlichen Änderungen, insb der Vorschriften über Insolvenzverfahren von natürlichen Personen, sowie deren Auswirkungen auf die Praxis näher eingegangen.

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Artikel-Nr.
ZIK 2024/112

31.08.2024
Heft 4/2024
Autor/in
Alexander Greifeneder

Mag. Alexander Greifeneder ist Mitarbeiter der Insolvenzabteilung des KSV1870 und verfügt über mehrjährige Praxis im Bereich der Privat- und Unternehmensinsolvenzverfahren.

Karl-Heinz Götze

MMag. Karl-Heinz Götze, MBA, ist Leiter der Insolvenz Österreich des KSV1870. Bei seinen Tätigkeiten zuvor war er ua bei Deloitte als Unternehmensberater, als Geschäftsführer bei der IHC Holding GmbH (RLBOÖ) für Beteiligungen zuständig, als Sanierer bei Infoniqa Holding und zuletzt als Equity Partner für Startups tätig. Er publiziert regelmäßig und hält laufend Fachvorträge im Bereich Insolvenzwesen.