Thema

Exekutionstipps für Praktiker II: Die Aufschiebung nach der EO

Dr. Jürgen C.T. Rassi

Die Aufschiebung einer Exekution ist ein zentrales Institut des Exekutionsverfahrens. Im folgenden Beitrag werden praktische Hinweise zur Aufschiebung gegen den Willen des betreibenden Gläubigers präsentiert, um in diesem Bereich Fehler zu vermeiden2).

Im Unterschied zu anderen Gebieten des Exekutionsrechts kann der Antragsteller bei der Aufschiebung einer Exekution nach § 42 EO bereits ausgetretene Pfade beschreiten. Dessen ungeachtet passieren in der Praxis vor allem dann häufig Fehler, wenn das in gefestigter Rsp entwickelte Fallprüfungsschema (vgl etwa Angst/Jakusch/Mohr, EO § 42 E 1) nicht beachtet wird.

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Artikel-Nr.
Zak 2007/185

03.04.2007
Heft 6/2007
Autor/in
Jürgen Rassi

Priv.-Doz. Dr. Jürgen C.T. Rassi ist Hofrat des OGH und lehrt Zivilverfahrensrecht an der Universität Wien. Er ist Seminarveranstalter, Prüfungskommissär am OLG Wien sowie Vortragender und Autor zahlreicher Fachpublikationen. Schwerpunkte: österreichisches und internationales Zivilprozessrecht, Exekutionsrecht, Außerstreitverfahren, Sachenrecht und Geheimnisschutzrecht.