In aller Kürze

Fachkräfteverordnung 2018

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Mit BGBl II 2017/377 wurde vom BMASK die Liste jener Mangelberufe neu kundgemacht, in denen Ausländer im Jahr 2018 als Fachkräfte gemäß § 12a AuslBG zugelassen werden können. Folgende Berufe wurden für das Jahr 2018 als Mangelberufe definiert: Schwarzdecker; Fräser; Techniker mit höherer Ausbildung (Ing.) für Maschinenbau; Techniker mit höherer Ausbildung (Ing.) für Starkstromtechnik; Dreher; Sonstige Techniker/innen für Starkstromtechnik; Techniker mit höherer Ausbildung (Ing.) für Datenverarbeitung; Landmaschinenbauer; Diplomingenieure für Maschinenbau; Diplomingenieure für Starkstromtechnik; Werkzeug-, Schnitt- und Stanzenmacher; Diplomingenieure für Datenverarbeitung; Dachdecker; Techniker mit höherer Ausbildung soweit nicht anderweitig eingeordnet; Schweißer, Schneidbrenner; Sonstige Techniker für Maschinenbau; Elektroinstallateure, -monteure; Bautischler; Diplomingenieure für Schwachstrom- und Nachrichtentechnik; Sonstige Schlosser; Betonbauer; Zimmerer; Sonstige Spengler; Platten-, Fliesenleger; Kraftfahrzeugmechaniker; Rohrinstallateure, -monteure; Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger, die ihre im Anerkennungsbescheid vorgeschriebene Ergänzungsausbildung bzw Ausgleichsmaßnahme bis Ende 2017 begonnen haben.

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
ARD 6582/1/2018

18.01.2018
Heft 6582/2018