Artikelrundschau - November 2020 / Einkommensteuer (allgemein)

Fallen Sozialplanzahlungen unter ein Abzugsverbot? (Beiser, RdW 2020/605, S. 866)

Mag. Franz Proksch / Dr. Erik Tajalli

Das BFG subsumiere Zahlungen an Arbeitnehmer aufgrund von Sozialplänen unter das Abzugsverbot des § 20 Abs 1 Z 8 EStG. Eine verfassungskonforme Interpretation dieses Abzugsverbotes erfordere eine teleologische Reduktion: Sozialplanzahlungen fallen nicht unter das Abzugsverbot des § 20 Abs 1 Z 8 EStG.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2021/57

21.01.2021
Heft 1-2/2021