FLAG: § 2 Abs 2 und Abs 5
VwGH 31. 1. 2023, Ra 2020/16/0124
➜ Unterinstanz: BFG 15. 5. 2020, RV/7105952/2018
betreffend: Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für September 2014 bis Oktober 2016
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